Das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Stadt Königsberg i.Bay. und ihren Stadtteilen unterliegt der Hundesteuersatzung in der Fassung vom 20.11.2020
Personen, die einen über vier Monate alten Hund halten, sind verpflichtet, das Tier – soweit noch nicht geschehen - unverzüglich im Steueramt, Zimmer Nr. 24, anzumelden.
Zur Kennzeichnung eines jeden Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.
Für bereits angemeldete Hunde ist die Steuer bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides oder bis zur Abmeldung des Hundes jeweils zum 01. Mai eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung zu entrichten.